Gründung eines Unternehmens in Montenegro - Was muss ich wissen?

Montenegro

Zu Beginn ist es wichtig, den Gründer und den Geschäftsführer zu bestimmen, den Firmensitz zu registrieren und das Anfangskapital bereitzustellen.

Gründung eines Unternehmens in Montenegro - Was muss ich wissen?

Gründer - Können natürliche oder juristische Personen sein, müssen aber über 18 Jahre alt sein oder eine juristische Person sein.

Geschäftsführer - Das Unternehmen muss mindestens einen Geschäftsführer haben.

Gründungskapital - Das Gründungskapital kann bis zu einem Euro betragen.

Registrierte Adresse - Bei der Gründung eines Unternehmens ist es wichtig, eine registrierte Geschäftsadresse zu haben.

Für die Gründung eines Unternehmens in Montenegro benötigen Sie die folgenden Dokumente:

- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für natürliche Personen.

- Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen, der nicht älter als drei Monate ist.

Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens in Montenegro:

Um den Prozess der Unternehmensregistrierung einfach zu gestalten, ist es wichtig, alle Unterlagen vorzubereiten und rechtzeitig in der folgenden Reihenfolge beim Zentralen Unternehmerregister einzureichen:

1. Entscheidung über die Gesellschaftsgründung - Es ist wichtig zu wissen, dass es zwei Arten von Gründungsvereinbarungen gibt - für einen Gründer und für mehrere, wählen Sie diejenige, die für Ihr zukünftiges Unternehmen relevant ist.

2. Satzung - Je nach Anzahl der Gründer laden Sie sich eine Mustersatzung für eine Einpersonen- oder Mehrpersonengesellschaft herunter. Verwenden Sie die Liste der Tätigkeiten, die in der Klassifizierung der Tätigkeiten enthalten ist, um die Haupttätigkeit und andere Tätigkeiten auszuwählen. Halten Sie vierstellige Codes bereit, die Sie verwenden werden. Laden Sie die Klassifizierung der Tätigkeiten herunter.

3. Bezahlen Sie die Registrierungsgebühren - Zahlen Sie 5,00 € auf das Konto der Steuerverwaltung mit dem Verwendungszweck "Registrierung der Ltd." und 3,00 € auf das Konto des Amtsblattes von Montenegro mit dem Zahlungszweck "registration of s.r.o."

4. Beglaubigung des Beschlusses/Vertrags - bei Gericht oder Notar.

5. Auszug bei der Central Clearing and Depository Company (CKD) einholen - Bei der Abholung des Auszugs müssen Sie eine Kopie des Gründerausweises und eine Quittung in Höhe von 6,05 € vorlegen, die Sie auf eines der CKD-Konten mit dem Zahlungszweck "Auszugsgebühr" einzahlen.

6. Fügen Sie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses bei, wenn der Gründer ein Staatsbürger Montenegros ist, oder einen Reisepass, wenn der Gründer ein ausländischer Staatsbürger ist.

7. Zustimmung des Exekutivdirektors zur Ernennung - Eine Vorlage für die Zustimmung kann online gefunden werden, ebenso wie andere notwendige Dokumente.

8. Ausfüllen des Formulars zur Gewerbeanmeldung - Dies ist das Formular PS 01.

9. Die gesammelten und beglaubigten Unterlagen (Gesellschaftsvertrag, beglaubigter Beschluss/Vereinbarung, CKD-Beschluss, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, Quittungen, Anmeldeformular und PR-Formular PDV-1/akc-p) beim Zentralregister der Steuerbehörde einreichen.

Die Unterlagen an das Zentralregister der Steuerbehörde übermitteln.

Erstellung des Siegels: Wenn Sie die Gründung und Eintragung Ihrer Gesellschaft abgeschlossen haben, benötigen Sie ein Siegel, das Sie in der Regel nur mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass und einer Kopie des Gründungsbeschlusses erhalten können.

Eröffnung eines Bankkontos: Nach der erfolgreichen Eintragung Ihrer Firma in Montenegro können Sie bei jeder Bank in Montenegro ein Konto für Ihre Firma eröffnen. Beachten Sie, dass jede Bank in Montenegro die persönliche Anwesenheit des Geschäftsführers während des Kontoeröffnungsprozesses verlangt.

Suchen Sie einen Buchhalter: Sie müssen einen Buchhalter für Ihr Unternehmen finden, und je nach Art des Unternehmens benötigen Sie möglicherweise auch eine Geschäftslizenz. Lizenzen werden für Bildungseinrichtungen, Restaurants, Reisebüros, Banken, Versicherungsgesellschaften, Finanzdienstleistungen, import- oder exportbezogene Branchen usw. benötigt.

Anmeldung von Arbeitnehmern bei den Steuerbehörden: Sobald Sie die Gründung eines Unternehmens in Montenegro abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Steuerverwaltung anmelden. Bei der Anmeldung muss der Eigentümer Folgendes vorlegen:

- Arbeitsvertrag

- Eine Fotokopie des Personalausweises des Angestellten

- Ein ausgefülltes JPR-Formular

- Fotokopie des Arbeitsbuchs des Arbeitnehmers (erste Seite und die Seite, auf der die beruflichen Qualifikationen angegeben sind)

Gründung eines Unternehmens in Montenegro für Ausländer: Ausländer, die ein Unternehmen in Montenegro gründen wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung haben und eine Genehmigung für den Aufenthalt und die Arbeit in Montenegro beantragen und erhalten. Dieses Verfahren dauert etwa 20 Tage.

Ausländer können ihre Personalausweise nicht in montenegrinischen Institutionen vorlegen, sie benötigen einen gültigen Reisepass, und wenn sie nicht nach Montenegro reisen können, besteht die Möglichkeit, einen lokalen Unternehmensleiter zu ernennen.

In den letzten Jahren entscheiden sich immer mehr Ausländer dafür, ihr Unternehmen nach Montenegro zu verlagern oder hier ein neues Unternehmen zu gründen. Allein im vergangenen Jahr wurden mehr als 7.000 Unternehmen von Ausländern im Land gegründet, am häufigsten sind es Software- und Beratungsfirmen.

Ausländer wissen auch zu schätzen, dass sie ein Unternehmen mit einem Kapital von einem Euro bis zu maximal 1.500 Euro gründen können! Bei der großen Auswahl an Immobilien in Montenegro, die sich sowohl für die Vermietung als auch für das Hosting eignen, ist es kein Wunder, dass sich viele zu diesem Schritt entschließen! Werfen Sie einen Blick auf die Immobilienangebote auf der Website von Montenegro Prospects und wählen Sie eine Wohnung in Montenegro oder eine andere Art von Immobilie, die zu den Bedürfnissen Ihres neuen Unternehmens passt.